So Wechseln Sie Den Mobilfunkanbieter Und Behalten Die Nummer Bei

So Wechseln Sie Den Mobilfunkanbieter Und Behalten Die Nummer Bei
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Video: So Wechseln Sie Den Mobilfunkanbieter Und Behalten Die Nummer Bei

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Video: Rufnummer mitnehmen 📲 So geht's! 2024, April
Anonim

Ab 1. Dezember 2013 das "Gesetz zur Abschaffung der mobilen Sklaverei" wurde verabschiedet. Von diesem Tag an war es möglich, den Mobilfunkanbieter zu wechseln, während Sie Ihre Nummer beibehalten. Von dieser Möglichkeit träumen viele Menschen seit Jahren. Mobilfunkbetreiber nutzten oft die Tatsache aus, dass sich die Abonnenten nicht von ihren Nummern trennen wollten und zwangen ihnen verschiedene Dienste auf, nahmen ungünstige Tarifänderungen vor usw.

Handy, Mobiltelefon
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Nach dem neuen Gesetz müssen Sie zum Wechsel des Mobilfunkanbieters unter Beibehaltung Ihrer Nummer nur in das Büro des neuen Betreibers kommen und eine entsprechende Erklärung schreiben. Die Kosten für diesen Service können variieren, sollten jedoch 100 Rubel nicht überschreiten. In diesem Fall müssen Sie einen Reisepass mit sich führen. Wird die Nummer an eine andere Person vergeben, müssen Sie von dieser zusätzlich eine notariell beglaubigte Vollmacht mitnehmen. Darüber hinaus müssen Sie sofort einen Tarifplan auswählen, eine temporäre SIM-Karte besorgen und einen Vertrag abschließen.

Die Rufnummernübertragung kann nur durchgeführt werden, wenn der Teilnehmer keine Schulden hat. Außerdem darf die Handynummer nicht gesperrt werden. Sie können nur eine Bundesnummer und nur im Rahmen eines Faches des Bundes übertragen. Es ist zu beachten, dass es während des Übertragungsprozesses zu Unterbrechungen der Kommunikation, des Internets sowie des Sendens und Empfangens von SMS kommen kann.

Das Gesetz zur Abschaffung der mobilen Sklaverei sieht eine Übergangsfrist bis zum 15. April 2014 vor. Diese Zeit wird den Bedienern gegeben, um das neue System zu testen. Während der Übergangszeit tragen die Betreiber keine Verantwortung für den Zeitpunkt der Übertragung der Nummer. Nach dem 15. April darf der Zeitraum für die Nummernübertragung für natürliche Personen 8 Tage und für juristische Personen 29 Tage nicht überschreiten. Derzeit schlagen die Betreiber sofort vor, diese Bedingungen zu verlängern, da einige Schwierigkeiten haben. Sie beschuldigen sich oft gegenseitig für den Mangel an technischer Übertragbarkeit.

Experten empfehlen, bis zum 15. April auf einen Wechsel zu einem neuen Betreiber zu verzichten, da mit hoher Wahrscheinlichkeit verschiedene Kommunikationsprobleme auftreten. Nach diesem Datum sind die Betreiber verpflichtet, den Teilnehmer innerhalb der festgelegten Frist auf ein fremdes Netz zu übertragen. Im Falle eines Verstoßes müssen sie die Kommunikationsdienste bis zur Lösung des Problems absolut kostenlos erbringen.

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