Damit Sie immer wissen, wer Sie anruft oder Ihnen schreibt, müssen Sie einen aktiven Dienst namens "Anrufer-ID" einrichten. Es kann automatisch sein oder eine Verbindung erfordern. Für den Fall, dass der Dienst aktiviert werden muss, verwenden Sie eine der von den Mobilfunkanbietern bereitgestellten Nummern.
Anweisungen
Schritt 1
Abonnenten des Betreibers "Beeline" haben die Wahl zwischen zwei Möglichkeiten, mit denen Sie "Anrufer-ID" verbinden können. Die erste Möglichkeit besteht darin, die kostenlose Nummer 067409061 anzurufen, und die zweite Möglichkeit, eine USSD-Anfrage * 110 * 061 # zu senden. Die Aktivierung und Nutzung des Dienstes wird den Benutzern kostenlos zur Verfügung gestellt. Für die korrekte Anzeige von Nummern ist es jedoch besser, diese in Ihrem Telefonbuch im internationalen Format +7 und nicht in der Acht zu speichern.
Schritt 2
In diesem Fall ist es für Megafon-Abonnenten noch einfacher, da ihre Anruferkennung automatisch aktiviert wird, sobald die SIM-Karte funktioniert. Der Dienst identifiziert die Nummer jedoch nicht immer. Wenn der Teilnehmer, der Sie anruft, die "Anti-Identification-Line" aktiviert hat, können Sie seine Nummer nicht sehen.
Schritt 3
MTS-Kunden können einen speziellen Self-Service-Service nutzen, über den sie die „Anrufer-ID“aktivieren können. Dieser Dienst heißt "Internet Assistant" und ist auf der offiziellen Website des Betreibers zu finden. Um das System zu betreten, benötigen Sie einen persönlichen Benutzernamen und ein Passwort. Ihre Handynummer wird zu Ihrem Login und Sie müssen selbst ein Passwort erstellen. Um ein Passwort zu registrieren, senden Sie eine USSD-Anfrage an die Nummer * 111 * 25 # oder rufen Sie die Kurznummer 1118 an. Sie müssen warten, bis der Operator Ihnen antwortet, und dann seinen Anweisungen folgen.
Schritt 4
Bitte beachten Sie, dass das von Ihnen festgelegte Passwort zwischen vier und sieben Zeichen lang sein muss (genauer gesagt Zahlen). Das Self-Service-System „Internet Assistant“wird komplett kostenlos zur Verfügung gestellt. Zugangsbeschränkungen können nur entstehen, wenn sich das eingegebene Passwort als falsch herausstellt. Nach dreimaligem Betreten kann der Zutritt für eine halbe Stunde verweigert werden.