So Schützen Sie Sich Vor Auferlegten Mobilfunkdiensten

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Video: So Schützen Sie Sich Vor Auferlegten Mobilfunkdiensten

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Anonim

Handynutzer werden leicht Opfer von offenem Betrug. Mobilfunkunternehmen schreiben Geld von Abonnententelefonen für nicht bestellte Dienste ab. Es gibt mehrere Möglichkeiten, sich gegen aufdringliche Dienste zu schützen.

So schützen Sie sich vor auferlegten Mobilfunkdiensten
So schützen Sie sich vor auferlegten Mobilfunkdiensten

Lesen Sie die Bedingungen des Servicevertrags sorgfältig durch, insbesondere die kleingedruckten Absätze. Einer von ihnen zufolge haben fast alle Mobilfunkbetreiber das Recht, einem Abonnenten ihre Dienste auch mit einem Null-Handy-Kontostand zur Verfügung zu stellen. Viele Telefonbesitzer wissen oft nicht, dass es diesen oder jenen Dienst gibt, insbesondere einen kostenpflichtigen.

Wenden Sie sich an Roskomnadzor, das die Arbeit aller Telekommunikationsdienste kontrolliert. Geben Sie eine Beschwerdeerklärung mit der Bitte ab, die Rechtmäßigkeit von Verbindungen ohne Zustimmung des Abonnenten zu verstehen und das für Dienstleistungen abgeschriebene Geld auf den Saldo zurückzuzahlen. Mit der Unterstützung von Roskomnadzor gewinnen viele Bürger solche Fälle (manchmal mit großen Schwierigkeiten).

Sehr oft verschwindet das Geld der Abonnenten, wenn für die zellulare Kommunikation über Terminals aufgrund von Fehlern in Zahlungssystemen bezahlt wird. Bewahren Sie in diesem Fall alle Quittungen auf, dies hilft Ihnen, in Zukunft einen Anspruch beim Mobilfunkanbieter geltend zu machen.

Schreiben Sie im Falle einer Verletzung der Verbraucherrechte durch den Telekommunikationsanbieter eine an den Täter gerichtete Erklärung. Machen Sie eine Beschwerde oder Erklärung in zweifacher Ausfertigung. Eine davon, vorzugsweise gegen Quittung, an den Betreiber Ihres Mobilfunkunternehmens geben oder per Post mit Empfangsbestätigung senden.

Überprüfen Sie regelmäßig die Verfügbarkeit von Diensten auf Ihrem Mobiltelefon. Wenn ein unbekannter Dienst gefunden wird, erkundigen Sie sich telefonisch beim einheitlichen Dienst des Mobilfunkbetreibers, was dieser Dienst ist, wann er verbunden war und wie viel Geld monatlich abgebucht oder früher abgebucht wurde. Sollte sich dieser Service für Sie als nicht erforderlich erweisen, gehen Sie gemäß den Absätzen 2 und 4 dieser Anleitung vor.

Wenn Ihr Telefon ohne Ihre Zustimmung durch nutzlose Werbung angegriffen wird, wenden Sie sich an den Bundesantimonopoldienst. In diesem Fall verstößt der Mobilfunkanbieter gegen das Werbegesetz. Verfügt niemand über Dokumente, die die Zustimmung des Abonnenten zum Versand von Werbung bestätigen, wird der Mobilfunkanbieter mit einer erheblichen Geldstrafe bestraft.

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